AGB


Firmenlogo Coplan-BIM CAD-Planungsservice Roman Kühlkamp Sprockhövel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coplan-BIM CAD Planungsbüro

 

Roman Kühlkamp, Bauzeichner

Bochumerstr. 32

45549 Sprockhövel

 - nachfolgend als Auftragnehmer genannt -


§ 1 Tätigkeit

(1) Der Auftragnehmer wird die vertraglich bestimmten Aufgaben mit folgenden Tätigkeiten übernehmen:

Erstellung von Aufmaßen, Entwürfen, Bauantragsunterlagen, Ausführungsplänen, Details, Mengen und Massenermittlung sowie Berechnungen zu den Plänen, Bestandspläne usw. erstellen, Perspektiven und Ansichten anfertigen, je nach Absprache und schriftlicher Festlegung.

Ergänzend wird im Einzelfall auf jeweilige Auftragsschreiben verwiesen.

§ 2 Weisungsfreiheit

 (1) Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers bleiben hiervon unberücksichtigt.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Wenn eine betriebliche Anwesenheit erforderlich ist, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache eine entsprechende Einrichtung bzw. einen Arbeitsplatz zur Verfügung.

§ 4 Unterrichtungspflicht

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur unverzüglichen gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

(2) Änderungen oder Korrekturen an den durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen sind dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach Übergabe zu melden.

§ 5 Keine Ausschließlichkeit

(1) Der Auftragnehmer darf zeitgleich für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein.

§ 6 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebliche Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren.

§ 7 Honorar

(1) Es wird pro Auftrag ein Pauschalpreis bzw. Einheitspreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Während der Eingabe ist nach Fortschrittsstand und Auftragshöhe eine Teilrechnung möglich. Nach Erbringung der Leistung wird eine Abrechnung in Form einer Rechnung erstellt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen oder Entwurfsänderungen, bekannt zu geben und ebenfalls in Rechnung zu stellen.

(3) Bei allgemeiner Zeichenarbeit ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Monatsende eine Abrechnung in Form einer Rechnung zu stellen.

(4) Es können je nach Tätigkeit oder Auftragsvolumen Stundensätze, Tagessätze, Monatssätze oder Pauschalen vereinbart werden.

§ 8 Fälligkeit

(1) Das unter § 7 vereinbarte Honorar wird jeweils unmittelbar nach Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sprockhövel (AG Hattingen). Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Sprockhövel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Nach Zusendung der ersten Entwürfe wird die erste Abschlagzahlung fällig, die Abschlagzahlung ist fristgemäß (wie auf der Rechnung aufgeführt) zu begleichen.

(2) Die Abschlussrechnung wird nach Zusendung der letzten Einarbeitungen fällig, die Abschlussrechnung ist fristgemäß (wie auf der Rechnung aufgeführt) zu begleichen.

(3) Bei allgemeinen Zeichenarbeiten ist fristgemäß (wie auf der Rechnung aufgeführt) der volle Rechnungsbetrag zu überweisen.

(4) Bei freier Mitarbeit in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erfolgt die Rechnung am Ende des Monats nach Aufwand und vereinbarten Bedingungen.

§ 11 Inhaltliche Prüfung der Planung durch Auftraggeber

(1) Die inhaltliche Richtigkeit der Planung ist durch den Auftraggeber vor Ausführung der Bauleistung zu prüfen und freizugeben. Ein Versand der durch den Auftragnehmer erstellten Planung erfolgt zunächst nur an den Auftraggeber, der die Richtigkeit der Planung überprüft und die Planung zur weiteren Verwendung freigibt.

Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt der Versand auch an eine zu benennende dritte Partei, dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der Pflicht zur Prüfung und Freigabe der Planung.

 § 12 Sonstiges

(1) Der Auftragnehmer darf den Auftrag und das Projekt auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzprojekt nennen. Ferner dürfen die erbrachten Leistungen (Pläne und Visualisierung) zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergegeben werden, unter Nennung des Entwurfsverfassers.

(2) Es besteht auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder Bauherren die Möglichkeit auf die Nennung des Projektes als Referenz zu verzichten.

§ 13 Nebenabreden

(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 14 Haftungsausschluss Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Arbeiten des Auftragnehmers auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.

(3) Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der Planung auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich der Vorgaben und Vorinformationen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer gebunden, diese umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der Vorarbeiten, soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

 (4) Wenn es sich bei dem Auftraggeber um ein/e Architekt/in handelt, verpflichtet sich dieser, seine Haftpflicht daraufhin zu prüfen, ob durch freie Mitarbeiter verursachte Planungsfehler versichert sind. Grundsätzlich ist dies bei den meisten Haftpflichtversicherungen der Fall. Sollte sich der Versicherungsschutz jedoch nicht auf freie Mitarbeiter erstrecken, so ist der Auftragnehmer hierüber vor Beginn der Arbeiten in Kenntnis zu setzen.

(5) Angefertigte Planungen sind nur in Verbindung mit den statischen Unterlagen und der Planung anderer Fachbeteiligter gültig. Unstimmigkeiten sind vor Ausführungsbeginn durch den Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. Alle angegebenen Maße sind vor ihrer Verwendung durch den Auftraggeber in der Örtlichkeit eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 15 Salvatorische Klausel

(1) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Stand 1-2018