Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coplan-BIM CAD Planungsbüro
Roman Kühlkamp, Bauzeichner
Bochumerstr. 32
45549 Sprockhövel
- nachfolgend als Auftragnehmer genannt -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Coplan-BIM – Planungsbüro Roman Kühlkamp
Stand: Januar 2025
§ 1 Tätigkeit
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die im Vertrag oder Auftragsschreiben festgelegten Leistungen. Hierzu zählen insbesondere: Erstellung von Aufmaßen, Entwürfen, Bauantragsunterlagen,
Ausführungsplänen, Details, Mengen- und Massenermittlungen, Bestandsplänen, Berechnungen, Perspektiven und Ansichten.
(2) Nicht Bestandteil des Vertrags sind Leistungen wie Tragwerksplanung, Bauüberwachung, Fachplanung anderer Gewerke, Brandschutz oder Vermessung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart werden.
(3) Ergänzend gelten jeweils die Inhalte der einzelnen Auftragsschreiben.
§ 2 Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort frei. Projektbezogene Fristen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich in den eigenen Büroräumen.
(2) Erfordert ein Projekt die Anwesenheit beim Auftraggeber, stellt dieser nach vorheriger Absprache einen geeigneten Arbeitsplatz bereit.
§ 4 Unterrichtungspflicht
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Abwicklungsschwierigkeiten oder absehbare Zeitverzögerungen unverzüglich mitzuteilen.
(2) Änderungs- oder Korrekturwünsche an den vom Auftragnehmer übergebenen Unterlagen sind binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Unterlagen als geprüft und
freigegeben.
§ 5 Keine Ausschließlichkeit
Der Auftragnehmer darf gleichzeitig für andere Auftraggeber oder Arbeitgeber tätig sein.
§ 6 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Honorar
(1) Das Honorar wird je Auftrag als Pauschal- oder Einheitspreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sind zulässig.
(2) Zusätzliche Leistungen infolge von Änderungen, Ergänzungen oder Entwurfsanpassungen werden gesondert vergütet.
(3) Für allgemeine Zeichen- oder Projektarbeiten kann monatlich abgerechnet werden.
(4) Je nach Vereinbarung gelten Stunden-, Tages-, Monats- oder Pauschalsätze.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Es gelten die Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Skonti oder
Abzüge bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 Fälligkeit
Das vereinbarte Honorar wird unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Zusendung der ersten Entwürfe wird die erste Abschlagszahlung fällig.
(2) Die Schlussrechnung ist nach Zusendung der letzten überarbeiteten Unterlagen fristgemäß zu begleichen.
(3) Bei allgemeinen Zeichenarbeiten ist der volle Rechnungsbetrag gemäß Rechnung fällig.
(4) Bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nach Aufwand.
§ 10 Inhaltliche Prüfung durch Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber hat die durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen vor Ausführung der Bauleistung inhaltlich zu prüfen und schriftlich freizugeben.
(2) Ein Versand an Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und entbindet diesen nicht von der Prüfungspflicht.
(3) Nach Freigabe vorgenommene Änderungen gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
§ 11 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf das Projekt auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenz nennen. Pläne und Visualisierungen dürfen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergegeben werden,
unter Nennung des Entwurfsverfassers.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder Bauherrn kann auf eine Referenznennung verzichtet werden.
(3) Die Veröffentlichung erfolgt unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO).
§ 12 Urheberrecht
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Modelle, Visualisierungen und sonstigen Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§ 13 Elektronische Kommunikation und Datenschutz
(1) Erklärungen, Freigaben und Mitteilungen können elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen und gelten als zugegangen, sobald sie im Postfach des Empfängers abrufbar sind.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
§ 14 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Unterlagen eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(6) Alle Planungen beruhen auf den vom Auftraggeber übergebenen Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(7) Pläne sind nur in Verbindung mit den statischen und technischen Unterlagen anderer Fachplaner gültig. Vor Ausführung der Bauleistung sind alle Maße vor Ort zu überprüfen.
(8) Ist der Auftraggeber Architekt oder Fachplaner, hat er sicherzustellen, dass seine Berufshaftpflicht Schäden durch freie Mitarbeiter einschließt. Andernfalls ist der Auftragnehmer vor Beginn
der Arbeiten schriftlich zu informieren.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sprockhövel (AG Hattingen). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 16 Nebenabreden
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
